Als Tragwerksplaner entwerfen wir das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen und erstellen den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen
Standsicherheitsnachweis. Grundlage unserer statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die wir den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln
der Technik) entnehmen. Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung verbunden sein.
Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach
Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen.